top of page
trauern.jpg

Die Bestattungskosten

Die anonyme Feuerbestattung ist die günstigste Bestattungsart. Die einfache Seebestattung ist in der Regel aufgrund der wegfallenden Friedhofskosten ebenfalls günstiger als eine Erdbestattung.

 

Die Preise bei einer Waldbestattung sind sehr unterschiedlich und hängen davon ab, welcher Baum für die Bestattung gewählt wird. Einzel,- oder Familienbäume sind beispielsweise teurer als ein Gemeinschaftsbaum.

 

Zu den gesamten Bestattungskosten berate ich Sie gern und erstelle Ihnen einen genau nach Ihren Wünschen, zusammengestellten Kostenvoranschlag.

Billigbestatter/ Discount- Bestatter

Sogenannte Discount-Bestatter, locken mit „unschlagbaren” Angeboten. Doch hier ist oberste Vorsicht geboten.

 

Das man eine Bestattung für unter 400,- Euro bekommt, wird von vielen Experten bestritten. Eine Empfehlung von uns an Sie, lassen Sie sich (ohne im Vorfeld etwas zu unterschreiben!) Angebote schriftlich geben und prüfen Sie diese gründlich nach den enthaltenen Leistungen.

 

Fragen Sie direkt nach, ob die Kosten der Urnen/Sargträger, der Hygienischen Versorgung oder der Überführung bereits eingerechnet sind.

 

Lassen Sie sich in jedem Fall ausführlich beraten, um am Ende nicht ein böses Erwachen zu haben. 

Seriöse Bestatter machen Ihnen gerne schriftliche und unverbindliche Kostenvoranschläge.

Bestattungskosten steuerlich absetzen

Die Kosten für eine Bestattung können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn die Kosten der Bestattung nicht aus dem Nachlass/Erbe beglichen werden können.

 

Alle Aufwendungen/ Zahlungen, die geltend gemacht werden, müssen im direkten Zusammenhang mit der Bestattung stehen. Falls ein Teil der Bestattungskosten mit einer Sterbegeldversicherung abgedeckt werden kann, ist dieser Teil von dem Betrag, der steuerlich geltend gemacht werden soll, abzuziehen.

 

Alle Kosten die Sie geltend machen möchten, müssen mit Rechnungen oder Quittungen belegbar und nachweisbar sein.

Detailfragen hierzu können Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen.

bottom of page