top of page
vorsorge.jpg

Die Bestattungsvorsorge

Damit es nicht zu Missverständnissen oder Widersprüchen kommt, sollten die Bestattungswünsche möglichst mit den engsten Angehörigen und Vertrauten besprochen werden.

​

Besonders wichtig ist eine umfassende, persönliche Beratung durch ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens.

​

In einem persönlichen Gespräch können wir auf alle Möglichkeiten, Wünsche oder Fragen diskret und ohne Zeitdruck eingehen.

​

Zur Vorsorge zählt auch mögliche Wünsche des Verstorbenen zu berücksichtigen.

​

Den Ablauf einer Zeremonie bei einer Trauerfeier und die Beerdigung selbst mit einem Menschen bei nahendem Tod zu besprechen erfordert durchaus Mut.

Es bietet aber auch die Möglichkeit für Klarheit und vor allem für Respekt vor den letzten Wünschen einen Menschen.

​

Das Testament

​

Damit Streit und Familienzwist vermieden wird, ist es empfehlenswert ein Testament zu hinterlassen, in dem der letzte Wille geregelt ist. Das gilt insbesondere zum Schutz von kinderlosen Ehepaaren und Lebensgefährten.

​

Es gibt auch hier mehrere Varianten eines Testamentes:

​

Öffentliches Testament

​

Diese Form des Testamentes wird von einem Notar beurkundet. Das empfiehlt sich, besonders wenn Vermögen, Immobilien oder ein Gewerbe vorhanden sind.

Der Notar erklärt dem Erblasser was zu berücksichtigen ist, insbesondere steuerlich.

 

Privates Testament

​

Das private Testament wird eigenhändig geschrieben und unterschrieben, Ort und Datum müssen enthalten sein. Die Unterschrift muss mit allen Vor- und Zunamen vorhanden sein.

 

Wurden nachträgliche Änderungen vorgenommen, so sind diese ebenfalls nur mit handschriftlicher Unterschrift gültig.

​

Ein Testament ist ungültig, wenn die Unterschrift fehlt oder wenn es mit einem Computer oder Schreibmaschine geschrieben wurde.

​

Sollte der Erblasser allein nicht mehr in der gesundheitlichen Verfassung sein das Testament selbst zu schreiben, kann er einen Notar seinen letzten Willen mündlich mitteilen.

​

Das Testament kann zuhause oder Beim Amtsgericht aufbewahrt werden.

​

testament.jpg
vergeben.jpg
bottom of page